Kas­sen­an­mel­dung bis zum 31.07.2025

Seit 2020 gilt die gesetz­li­che Mel­de­pflicht für Kas­sen­sys­teme nach § 146a AO. So müs­sen alle Betriebe die Inbe­trieb­nahme, Ände­rung oder Still­le­gung einer elek­tro­ni­schen Kasse ihrem zustän­di­gen Finanz­amt mel­den. Durch die Kas­sen­mel­de­pflicht kann...