Pas­send zu Ostern hat die “all­wis­sende” Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz zur Bekämp­fung der Corona Pan­de­mie ein neues Osterei aus dem Hut gezau­bert - den Ruhetag.

Am Grün­don­ners­tag und am Kar­frei­tag sol­len Betriebe, Unter­neh­men, Geschäfte und Behör­den geschlos­sen blei­ben, diese Tage sol­len Ruhe­tage sein. Wie ein sol­cher Ruhe­tag recht­lich zu behan­deln ist, bleibt lei­der voll­kom­men unklar und wirft somit die unter­schied­lichs­ten Pro­bleme auf. Zieht man bei­spiels­weise das Arbeits­zeit­ge­setz zur Beur­tei­lung heran, wäre für den Ruhe­tag keine Ent­gelt­fort­zah­lung zu leis­ten, der Arbeit­neh­mer würde also fak­tisch einen unbe­zahl­ten Tag Urlaub erhal­ten. Die Freude bei den Arbeit­neh­mern dürfte sich in Gren­zen halten.

Obwohl Betriebe und Unter­neh­men grund­sätz­lich geschlos­sen haben sol­len, wird es ana­log zu § 10 des Arbeits­zeit­ge­set­zes Aus­nah­men für Sonn- und Fei­er­tage geben, also bei­spiels­weise in Not- und Ret­tungs­diens­ten sowie bei der Feu­er­wehr, zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung sowie der Funk­ti­ons­fä­hig­keit von Gerich­ten und Behör­den und für Zwe­cke der Ver­tei­di­gung, usw. Dies dürfte unstrei­tig sein. Sehr span­nend dürfte aller­dings wer­den, ob für die Arbeit an den Ruhe­ta­gen Zuschläge für Sonn- und Fei­er­tags­be­schäf­ti­gung gezahlt wer­den müs­sen. Dies ist bis­lang voll­kom­men unklar! Wir gehen nicht davon aus, dass Zuschläge bezahlt wer­den müs­sen, letzt­end­lich sind hier die Län­der bei der Lan­des­um­set­zung gefordert.

Fest­hal­ten kön­nen wir zum jet­zi­gen Zeit­punkt jedoch das Folgende:

  • an Grün­don­ners­tag und Kar­sams­tag blei­ben Geschäfte wie Unter­neh­men geschlossen;
  • wird an Ruhe­ta­gen trotz­dem gear­bei­tet, steht den Arbeit­neh­mern ein Ersatz­ru­he­tag zu, der inner­halb von acht Wochen gewährt wer­den muss;
  • Aus­nah­men im Sinne der Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit sind grund­sätz­lich mög­lich, Zuschläge wer­den wahr­schein­lich nicht gezahlt, da es sich um Ruhe­tage, aber nicht um Fei­er­tage handelt.

 

Mar­tin Wag­ner, LL.M.
Rechts­an­walt und
Fach­an­walt für Arbeitsrecht