Arbeitsrecht
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis kommt es häufig zu Konfliktsituationen. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Angefangen bei der Prüfung von Arbeitsverträgen über Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag bis hin zum Zeugnis. Selbstverständlich auch in anderen arbeitsrechtlichen Problemen wie:
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Befristung und Teilzeit
- Elternzeit und Elterngeld
- Gehaltszahlungen
- Haftung bei Schäden
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Kündigung
- Mobbing
- Tarifverträge
- Versetzung
- Wiedereinstellung
- Zeugnis u.v.m.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Haakon Hartsieker bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht beratend und unterstützend zur Verfügung.
Datenschutzrecht
Mit Inkrafttreten der neuen EU Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 hat das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seine Rechtskraft verloren. Geltendes Recht ist seitdem die europäische Verordnung, die in Deutschland durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz konkret ergänzt wird.
Unternehmen, egal welcher Größe, sind angehalten, geeignete Compliance Strukturen aufzubauen. Es sind sachbezogene Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes aufzustellen und für die Mitarbeiter verbindlich zu regeln. Dies setzt eine umfassende Prüfung voraus, welche Daten im Unternehmen anfallen und ob mit diesen Daten rechtssicher umgegangen wird. Zudem sind die Mitarbeiter umfassend zu schulen und zu sensibilisieren. Konkret müssen Unternehmen diverse Verfahrensverzeichnisse und Prozessanweisungen erstellen, die im Tagesgeschäft auch beachtet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung, Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Mitarbeitern oder auch Regelungen zur Abarbeitung von Kundenanfragen bezüglich gespeicherter persönlicher Daten.
Für Unternehmen, die Daten digital verarbeiten – oder auch nur verarbeiten lassen, bestehen enorme Gefahren. So drohen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht Strafen von bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 Prozent des Konzernumsatzes. Aber auch das persönliche Risiko für Geschäftsführer und interne Datenschutzbeauftragte ist hoch, denn diesen droht seit Einführung der DSGVO eine persönliche Haftung – und bei massiven Verstößen gegen den Datenschutz sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Während man in der Vergangenheit kaum mit einer Prüfung rechnen musste, sind die nationalen Aufsichtsbehörden nun durch die neuen europäischen Regelungen gezwungen, regelmäßige Prüfungen vor Ort im Unternehmen durchzuführen.
Eine kompetente und dauerhafte Beratung im datenschutzrechtlichen Bereich ist folglich für Unternehmen und Unternehmer unerlässlich.
Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht als besonderer Teil des Zivilrechts regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Zudem beinhaltet das Familienrecht auch Regelungen über die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Nicht nur im Falle einer Scheidung, sondern auch bereits vor einer Eheschließung, helfen wir Ihnen, die Ihnen zustehenden Rechte zu erhalten und durchzusetzen.
Wichtig ist uns hierbei: Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht sollten Ihre Interessen mit besonderem Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick bestmöglich vertreten werden.
- Scheidung
- Unterhalt
- Sorgerecht- und Aufenthaltsbestimmungen
- Adoption - Pflegschaft - Pflegefamilie
- Umgang
- Eheverträge
- Güterrecht
- Zugewinnausgleich
- Hausrat
- Teilungsversteigerung
- Wohnungszuweisung
- Betreuungsrecht
- nicht eheliche Lebensgemeinschaften
- Partnerschaften
Erbrecht
Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Beratung beziehungsweise Vertretung ist es, den Mandanten sowohl bei der Abwicklung von Nachlassfällen, Erbstreitigkeiten, aber auch in der Nachlassplanung, auch unter steuerlichen Aspekten, professionelle Unterstützung anbieten zu können. Selbstverständlich auch in anderen erbrechtlichen Problemen wie:
- Erbfolge
- Erbvertrag
- Ehegattentestament
- Pflichtteil
- Schenkungen
- Testament
- Testamentvollstreckung u.v.m.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht als „Recht der Kaufleute“ geht als Sonderrecht dem BGB vor; wobei die Vorschriften des BGB auch für Kaufleute gelten, zumindest subsidiär. Das Recht der Kaufleute trägt den Besonderheiten des kaufmännischen Verkehrs Rechnung.
Wir wahren Ihre Interessen in allen Bereichen des Handels‐ und Vertriebsrechts. Durch die Steuerberatung im Haus stehen die steuerrechtlichen Aspekte ebenso mit im Vordergrund wie die sozialversicherungsrechtlichen.
Wir beraten und vertreten Sie bei gesellschaftlichen Problemen, angefangen bei der Wahl welche Gesellschaftsform die richtige ist, Vertragsgestaltung und Gründung, Beratung bei Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen, Umwandlung und Verschmelzung, Unternehmen in der Krise bis hin zur Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften. Durch die steuerberatenden Partner im Haus werden die Probleme auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet.
- Gesellschafterwechsel
- Haftungsfragen
- Umwandlung
- Verschmelzung
Insolvenzrecht
Die Krise eines Unternehmens stellt die Geschäftsführung vor eine große Herausforderung. Wir begleiten und unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation. Dabei ist es für uns gleichzeitig wichtig, dass wir Sie persönlich vor finanziellen und strafrechtlichen Risiken schützen. Dabei erbringen wir folgende Leistungen:
- Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW-Standard
- Integrierte Planrechnungen
- Ertrags- und Liquiditätsplanung
- Begleitung bei Bankgesprächen
- Erstellung und Unterstützung bei Planverfahren in der Insolvenz
- Unterstützung bei der Insolvenzantragsstellung
- Beratung der Geschäftsführung in Haftungsfragen
- Erstellung von Steuererklärungen der Insolvenz
Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes nehmen in wirtschaftlich orientierten Berufsfeldern einen immer höheren Stellenwert ein. Probleme des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, des Geschmacksmusterrechts bzw. Designrechts, des Marken- und Wettbewerbsrechts einschließlich des Kartellrechts sowie des Urheber- und Verlagsrechts werden auch in Zukunft immer mehr an Gewicht gewinnen.
Aufgrund der Komplexität der Regelungen und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die gesamte Unternehmensstrategie, insbesondere auf das Werbeverhalten und den Schutz der unternehmerischen Leistungen, erfordert die Tätigkeit auf dem Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes neben einer umfassenden Ausbildung die Fähigkeit, Erkenntnisse der verschiedenen Rechtgebiete miteinander zu verknüpfen und zu analysieren und daraus schließlich den richtigen Beratungsansatz zu entwickeln.
Rechtsanwalt Martin Wagner hat sich bereits 2010 auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und eine postgraduierte Spezialausbildung mit dem Titel „Master of Laws (Gewerblicher Rechtsschutz)“ abgeschlossen.
Gerne berät er auch Sie zu folgenden Fragestellungen:
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (u.a. Filesharing, Künstlerverträge, Fotorecht, Ausstellungsverträge, Modelverträge, Agenturverträge, Verwertungsverträge, Werbeverträge, Sponsoring, Sportmarketing; Sportverträge)
- Wettbewerbsrecht, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- Markenrecht (insbes. Anmeldung und Verteidigung von Marken, Entwicklung von Markenstrategien)
- Designrecht (Designs und Modelle)
- Recht am eigenen Bild
- Heilmittelwerberecht (HWG)
- Lebensmittelrecht
- Produkteinführungen
- Medizinprodukterecht
- Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichenund Werktitel)
- Geografische Herkunftsangaben
- Namensrechte
- Geschäftsgeheimnisse
- Arbeitnehmererfindungsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht gilt als eine besondere Vertragsart des Zivilrechts mit speziellen Vorschriften innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen (z.B. die Betriebskostenverordnung, die Heizkostenverordnung etc.). Vor, während und nach Beendigung eines Mietverhältnisses können viele verschiedene Rechtsfragen auftreten.
Um Ihre Interessen rund um das Mietrecht bestmöglich umzusetzen, unterstützen wir Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte im Rahmen der Gestaltung entsprechender Verträge, der Durchsetzung Ihrer Rechte während eines Mietverhältnisses sowie bei und nach Beendigung eines Mietvertrages. Dies gilt sowohl für das Wohnraummietrecht als auch für gewerbliche Mietverhältnisse. Ebenso beraten und vertreten wir Sie in allen anfallenden Fragen in den Bereichen Maklerrecht, Immobilienrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht. Unsere Leistungsschwerpunkte sind u.a.:
- Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Beratung und Durchsetzung bei Kündigung
- Klagen auf Räumung und Vollstreckung des Anspruchs
- Inkasso bei Rückständen aus Miet- und Pachtverträgen
- Beratung und Durchsetzung bei Schadensersatzansprüchen
- Durchsetzung Ihrer Rechte während eines Miet- oder Pachtverhältnisses
- Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Giammarresi bei allen Fragen rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht beratend und unterstützend zur Verfügung.
Nachbarrecht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.” Diese Erkenntnis ist ebenso simpel wie zutreffend. Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen und Konflikte werden von den Betroffenen häufig als äußerst belastend empfunden. Ist das nachbarschaftliche Verhältnis erst einmal zerrüttet, ist ein friedliches Miteinander unter Nachbarn oft nicht mehr möglich. So ergibt meistens eine Streitigkeit die nächste.
Problemen mit Nachbarn lässt sich leider auch nur sehr schwer aus dem Wege gehen und diese bestimmen somit den Alltag der betroffenen Parteien. Darunter leidet die Lebensqualität der Beteiligten oftmals nicht unerheblich. Wir beraten und unterstützen Sie daher in allen nachbarrechtlichen Belangen und versuchen insbesondere Lösungen zu finden, die ein dauerhaft vernünftiges Miteinander unter Nachbarn wahren, wiederherstellen und aufrechterhalten.
Steuerstrafrecht
Sehr komplex und einem ständigen Wandel unterliegend ist das Steuerrecht. Dies hat zur Folge, dass man wichtige Vorschriften übersehen kann und ggf. einer Steuerstraftat bezichtigt wird.
Daraus ergeben sich sowohl steuerrechtlich als auch strafrechtliche Probleme, die schnell, umfassend und kompetent zu klären sind. Daher bieten wir durch unsere Rechtsanwälte und Steuerberater fundierte und fachkundige Ansprechpartner.
Verkehrsrecht
Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag eines jeden Bürgers von großer Bedeutung. Es umfasst im Wesentlichen folgende Teilbereiche:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.
- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
Unsere Tätigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts umfassen Ihre Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Fragen, insbesondere zu Unfall, Reparatur, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Kostenpauschale, Haftpflicht, Kasko, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagen. Unsere Beratung und Unterstützung sichert Ihnen insbesondere die optimale Regulierung Ihres Unfalls.
Vertragsrecht
Pacta sunt servanda („Verträge sind einzuhalten“) beschreibt den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen und des privaten Vertragsrechts und wird auch als Grundsatz der Vertragstreue bezeichnet. Verträge binden die Vertragspartner oft über lange Zeit aneinander. Hieraus können Konflikte entstehen, die sich häufig durch eine umfassende Beratung im Vorfeld vermeiden lassen.
Deshalb beraten wir Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen im zivilrechtlichen Bereich (Kauf-, Miet-, Gesellschaftsverträge etc.) und allgemeiner Geschäftsbedingungen. Ebenso unterstützten wir Sie bei der Ermittlung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wirtschaftsrecht
Wir bieten Ihnen in wirtschaftlichen Belangen folgende Beratungsfelder, beginnend mit der Gründung, dem Kauf und Verkauf von Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen über die Gestaltung von Verträgen und AGB bis hin zur Prozessführung.
Ebenso übernehmen wir den Forderungseinzug einschließlich Vollstreckung. Durch die steuerberatenden Partner im Haus werden die Probleme auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet.
Zivilrecht allgemein
Als Oberbegriff für private Rechtsbeziehungen grenzt sich das Zivilrecht von Straf- und Öffentlichem Recht ab. Das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) ist ein Teilgebiet des Rechts, in dem es um die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtsträgern geht (natürliche und juristische Personen).
Hierzu zählen die meisten „Alltagsstreitigkeiten“, wie z.B. Vertragsangelegenheiten, Schadensersatzforderungen, Gewährleistungs-recht (z.B. Mängel nach Kauf), Inkasso und allgemeine Forderungsdurchsetzung. Das Allgemeine Zivilrecht ist bei aller Spezialisierung einer unserer Hauptschwerpunkte und umfasst neben der beratenden Tätigkeit auch die gerichtliche Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen insbesondere in den Bereichen:
- Inkasso/Forderungsmanagment
- Geltendmachen und Abwehr von Ansprüchen aus zivilrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Reisevertrag etc.)
- Verkehrsunfallschadenrecht einschließlich Regulierung von Unfallschäden
- Schmerzensgeld und Schadensersatzrecht
- Ausarbeitung, Überprüfung und Abwicklung von Verträgen
- Versicherungsrecht