Die Kassenführung stellt je her eine große Herausforderung für Unternehmer dar. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wurden die Anforderungen in den letzten Jahren immer mehr verschärft. Seit dem 01.01.2020 sollten Kassen eigentlich, verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden müssen. Da die Zertifizierungen bis Ende 2019 nicht abgeschlossen waren, wurde diese Frist auf den 30.09.2020 verlängert. Dennoch müssen, nach derzeitigem Rechtsstand alle elektronischen Registrierkassen diese TSE besitzen. Sie als Steuerpflichtiger müssen tätig werden und ein solches Modul bei Ihrem Kassenhersteller anfragen und implementieren lassen.
Die zertifizierte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) erfasst, codiert, signiert und archiviert alle Kassenvorgänge zu vermeiden. Sie setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Das Sicherheitsmodul: Dieses stellt eine revisionssichere Aufzeichnung aller Eingaben in eine Kasse, diese Aufzeichnungen können nicht mehr verändert werden.
- Das Speichermedium: Auf diesem werden alle Kassenvorgänge für die Dauer der gesetzlich erforderlichen Aufbewahrungsfrist sicher und lückenlos gespeichert.
- Eine einheitliche digitale Schnittstelle: Diese soll eine einheitliche störungsfreie Datenübertragung an das Finanzamt gewährleisten.
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,00 EUR sanktioniert werden.