Heute ist durch einen Mandanten die Frage aufgekommen, ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter dazu zwingen kann, die so genannte Corona App zu installieren. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern es sind zwei Varianten zu unterscheiden:
- Hat der Arbeitnehmer nur ein privates Handy, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer selbstverständlich nicht zwingen, eine konkrete App zu installieren, auch nicht die Corona App. Das private Handy ist - wie der Name es schon sagt - Privatsache des Arbeitnehmers. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich nicht bis in den privaten Bereich des Arbeitnehmers.
- Anders liegt die Sache jedoch, wenn es sich um ein Diensthandy handelt. Dann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durchaus anweisen, die App zu installieren und diese auch dauerhaft im Betrieb zu halten. Wichtig ist nur, dass ein Betriebsrat - soweit dieser in der Firma existiert - wohl ein Mitspracherecht haben dürfte.
Am sinnvollsten scheint es aber zu sein, die Arbeitnehmer über den Sinn der App aufzuklären und dann selbst die “richtige” Entscheidung treffen zu lassen.