In den Monaten November / Dezember richten Unternehmen üblicherweise ihre Weihnachtsfeiern aus. Immer wieder kommt dabei die Frage auf, ob die Teilnahme an der Weihnachtsfeier für alle Mitarbeiter verpflichtend ist. Denn aus terminlichen oder persönlichen Gründen möchten Arbeitnehmer immer häufiger der Weihnachtsfeier fernbleiben.
Die Rechtslage ist dabei recht klar: Wer nicht zur Weihnachtsfeier möchte, der muss dort auch nicht hin. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit am Abend oder sogar am Wochenende ausgerichtet wird. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers gilt selbstverständlich nicht bis in den Feierabend oder in das Wochenende hinein.
Findet die Weihnachtsfeier dagegen in der üblichen Arbeitszeit statt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar nicht zur Teilnahme zwingen, jedoch muss der Arbeitnehmer dann eben ganz normal seiner Arbeit nachkommen. Nach Hause gehen kann er jedenfalls nicht. Das gilt selbst dann, wenn ohne die feiernden Kollegen nicht gearbeitet werden kann, beispielsweise weil Maschinen still stehen. In diesem Fall muss die Arbeitszeit dann tatsächlich stupide abgesessen werden.